Neue Mitglieder in der Kirchenleitung

Rheinland: 73. Landessynode beendet


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Münker-Lütkehans und van Niekerk wurden in ihre neuen Ämter als nebenamtliche theologische Mitglieder der Kirchenleitung eingeführt.

Christiane Münker-Lütkehans  folgte auf Superintendentin Dr. Barbara Schwahn (54) aus Meerbusch, die den Kirchenkreis wechselte und damit aus der Kirchenleitung ausscheiden musste. Superintendentin Almut van Niekerk trat die Nachfolge von Superintendent Eckart Wüster (65) aus Hersel an, der zum 1. März 2020 in Ruhestand geht.   

Mit einer geistlichen Besinnung ist die 73. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland zu Ende gegangen.

Die Landessynode hat unter anderem die Grundlagen des ökumenischen Selbstverständnisses in der Evangelischen Kirche im Rheinland formuliert. Die Ökumenekonzeption beschreibt in Form von Kompetenzen, was für die praktische Arbeit benötigt wird. Das sind beispielsweise dialogische und evangelistische Kompetenzen, interkulturelle und interreligiöse Kompetenzen, Versöhnungskompetenz und Bildungskompetenz. Die Konzeption sieht zudem vor, Akteurinnen und Akteure eine Online-Plattform als Informationsservice zur Verfügung zu stellen.

Die Landessynode bat die Kirchenkreise, Gemeinden, kirchlichen Institutionen und Werke, außerdem dem Bündnis „United4Rescue – Gemeinsam Retten“ beizutreten und dessen Spendenaktionen zu unterstützen. Das Bündnis „United4Rescue – Gemeinsam Retten“ unterstützt zivile Rettungsorganisationen, die im Mittelmeer dem Ertrinken von Menschen auf der Flucht nicht tatenlos zusehen. Hinter dem Bündnis steht der Trägerverein Gemeinsam Retten e. V. als unabhängige gemeinnützige Organisation. Der Verein wurde im November 2019 gegründet. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist Bündnispartnerin von United4Rescue.

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat auf der Landessynode außerdem ihre Forderung nach einer Kindergrundsicherung bekräftigt. Die Abgeordneten des leitenden Gremiums der zweitgrößten Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland haben einer entsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt. An die Stelle der Förderung von Kindern über das Steuerrecht beziehungsweise über verschiedene Sozialleistungen soll eine Kindergrundsicherung als eine Leistung mit niedrigschwelligem Zugang treten.


Quelle: EKiR