'Rechte und Pflichten: Aufarbeitungsprozesse in Institutionen'

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht Empfehlungen


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Die Empfehlungen sollen als Orientierung für Betroffene dienen, die über ihre Gewalterfahrungen sprechen und Aufarbeitung fordern.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf. Seit 2016 haben sich laut Kommission rund 1.500 Betroffene von sexuellem Missbrauch in Familien und Institutionen der Kommission in einer Anhörung oder mit einem schriftlichen Bericht anvertraut.

Die Kommission hatte den von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf den Weg gebrachten Handlungsplan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche ausdrücklich begrüßt. Bereits im Frühjahr 2019 sind zudem in Berlin die Mitglieder des Beauftragtenrates der EKD mit der beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ zusammengetroffen. Im Dezember 2018 hatten sich der Unabhängige Beauftragte und die EKD auf eine verstärkte Zusammenarbeit verständigt.

Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie können sich seit Sommer 2019 an eine unabhängige zentrale Anlaufstelle wenden. Seit 1. Juli stehen in der „Zentralen Anlaufstelle.help" geschulte Fachkräfte für Beratungsgespräche im geschützten Rahmen den Opfern sexualisierter Gewalt zur Verfügung.